betreffend Rückstrittskostenversicherung für VeranstaltungsteilnehmerInnen
1. Versicherungsschutz besteht, wenn bei Buchung des Gesamtarrangements eine Versicherung abgeschlossen wurde und die Abmeldung aus den unten genannten Gründen (siehe 2.), zumindest aber das Schadensereignis, vor Veranstaltungsbeginn erfolgt ist.
2. Versicherte Ereignisse:
2.2. Der Versicherte oder eine dem Versicherten nahestehende Person verunfallt, erkrankt oder stirbt.
2.3. Der Stellvertreter am Arbeitsplatz verunfallt, erkrankt oder stirbt und der Versicherte ist deshalb nicht abkömmlich.
2.4. Der Versicherte verliert nach der Buchung des Arrangements den Arbeitsplatz.
2.5. Das Eigentum des Versicherten wird durch ein Elementarereignis, Feuer oder Wasser beschädigt oder ist von einem Diebstahl betroffen.
2.6. Das Arrangement kann gemäss Bestätigung einer offiziellen Stelle infolge Streiks, Feuers oder wegen eines Elementarereignisses nicht oder verspätet angetreten werden.
2.7. Das Arrangement kann gemäss Bestätigung einer offiziellen Stelle infolge von Erdbeben, vulkanischer Eruption, Quarantäne, Epidemie, radioaktiver Strahlung, kriegerischer Ereignisse, Revolution, Rebellion, innerer Unruhe oder Aufstand in einer Region nicht oder verspätet angetreten werden.
• Zusatz ab 19.03.2020:
Ereignisse, welche im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der Krankheit COVID-19 stehen (inklusive Mutationen) sind nicht versichert. Erkrankt die versicherte oder nahestehende Person am Corona-Virus, gewähren wir weiterhin Versicherungsschutz.
3. Um Leistungen zu beanspruchen müssen der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft (AAG) unverzüglich ein Original-Dokument sowie die Bankdaten (Kontonummer, Bankleitzahl und Namen der Bank bzw. IBAN und BIC; Namen und Adresse des Kontoinhabers, falls diese abweichend von Namen und Adresse des versicherten Gastes sind) an die Adresse:
Goetheanum Empfang
z.Hd. Ileana Toma
Postfach
4143 Dornach
Schweiz
zugehen.
4. Der Versicherte bleibt auch im Schadensfall der AAG gegenüber vollumfänglich leistungspflichtig. Die Versicherung erstattet die Versicherungsleistung nicht an die AAG, sondern nur direkt an den Gast. Der Anspruch kann seitens des Versicherten nicht an die AAG abgetreten werden.
5. Der Versicherte erhält folgende Versicherungsleistung bei Eintritt der Anspruchsgrundlage:
14 Tage bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Tagungsbeitrages von der Versicherung, 50% des Tagungspreises sowie restliche Posten des Arrangements (abzüglich Versicherungsgebühr) zurück von der AAG.
Am Tag der Veranstaltung: zu 100% den Tagungspreis sowie restliche Posten des Arrangements (abzüglich Versicherungsgebühr) von der Versicherung.
6. Die Versicherungsgebühr ist in jedem Fall fällig, auch wenn die Stornierung mehr als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt.
7. Eine Anmeldung inklusive Rücktrittskostenversicherung ist grundsätzlich bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn gebucht werden.
Diese Versicherungsbedingungen treten am 09. Oktober 2013 in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen.
Empfang & Veranstaltungen am Goetheanum