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Auf der Basis der Prinzipien und Statuten kann die Allgemeine Anthroposophische Gesellschaft stets neu die Erfüllung ihrer Aufgabe anstreben, "die denkbar grösste Öffentlichkeit zu verbinden mit echter, wahrer Esoterik" (Rudolf Steiner, GA 260). Statuten der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft1 2 3 4 Die Mitglieder können sich auf jedem örtlichen oder sachlichen Felde zu Gruppen zusammenschliessen, die ihre Organe selbst ernennen. Der Vorstand tritt mit diesen in Verkehr, um vom Goetheanum aus dasjenige an sie heranzubringen, was er als Aufgabe der Gesellschaft ansieht. Die Führung des Namens «Anthroposophische Gesellschaft», auch in Verbindung mit anderen Bezeichnungen durch die Gruppen, setzt das Einverständnis des Vorstandes der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft voraus. 5 Durch Beschluss des Vorstandes kann ein Mitglied ohne Angabe von Gründen aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. 6 7 Ausserordentliche Generalversammlungen werden vom Vorstand oder durch diesen auf Begehren eines Fünftels der Mitglieder einberufen. Die Tagesordnung mit der Einladung zu einer ausserordentlichen Generalversammlung wird drei Wochen vor der Abhaltung mitgeteilt. Anträge von einzelnen Mitgliedern oder Gruppen von solchen zur ordentlichen Generalversammlung müssen mindestens acht Wochen vorher beim Vorstand eintreffen. Anträge zu den bekanntgegebenen Traktanden der Generalversammlungen sollen spätestens eine Woche vor deren Beginn vorliegen. 8 Anliegen, die geistige Ziele und Aufgaben der Gesellschaft betreffen, werden nur in freier Aussprache behandelt. Eine Abstimmung darüber findet nicht statt. Die Generalversammlung wird von einem Mitglied des Vorstandes der Gesellschaft oder dem vom Vorstand bestimmten Leiter präsidiert. Die Beschlüsse der Generalversammlung sind in einem Protokoll festgehalten, das im Nachrichtenblatt der Gesellschaft veröffentlicht wird. 9 10 11 12 Die Verteilung der Aufgaben innerhalb des Vorstandes und seine Geschäftsführung sind durch ihn selbst zu regeln. 13 Der Mitgliederbeitrag wird durch Beschluss der Generalversammlung bestimmt.* 14 15 Ausgetretene und ausgeschlossene Mitglieder verlieren jeden Anspruch an das Vereinsvermögen. 16 17 Der Vorstand der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft Anmerkung: Diese Statuten enthalten die an der Generalversammlung vom 23. März 2002 beschlossenen Änderungen in Art. 4, 8 und 10 sowie die an der Generalversammlung vom 15. März 2008 beschlossenen Änderungen in Art. 6, 9 und 11 und die an der Generalversammlung vom 16. April 2011 beschlossenen Änderungen in Art. 12. * Mitgliederbeitrag durch den Generalversammlungsbeschluss zu Ostern 1990 Fr. 125.– pro Kalenderjahr für an Landesgesellschaften, Zweige oder Gruppen angeschlossene Mitglieder. Fr. 300.– pro Kalenderjahr für Einzelmitglieder, die direkt an Dornach angeschlossen sind.
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