| 1. |
Die Benützer der Bibliothek werden gebeten, unter Angabe ihrer vollen Adresse einen gültigen Ausweis vorzulegen. |
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| 2. |
Es können jeweils bis zu 5 Bücher ausgeliehen werden, in Ausnahmefällen auch mehr. Die Rückgabe der Bücher muss direkt an die Bibliothek erfolgen, sie dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. Der Entleiher haftet für etwelche Beschädigungen oder für den Verlust des Buches. Eintragungen oder Unterstreichungen sind untersagt. |
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| 3. |
Die Ausleihfrist beträgt zwei Monate. Die Verlängerung der Ausleihfrist kann auf rechtzeitigen persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Antrag hin auf je zweimal ein Monat gebührenfrei erfolgen. Bei Vormerkungen anderer Benützer behält die Bibliothek sich das Recht vor, die gegebene Frist zu widerrufen. Innerhalb der Schweiz können auch Bücher und Zeitschriften zum normalen Posttarif mittels Versand ausgeliehen werden. |
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| 4. |
Die Ausleihgebühren betragen pro Buch |
CHF |
3.- |
| 5. |
Jahreskarte |
CHF |
60.- |
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für Studenten, Mitarbeiter am Goetheanum und in begründeten Fällen |
CHF |
20.- |
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Die Jahreskarte ersetzt die Ausleihgebühr pro Buch. |
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| 6. |
Mahngebühren: erste Mahnung |
CHF |
3.- |
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zweite Mahnung |
CHF |
6.- |
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dritte Mahnung |
CHF |
10.- |
| 7. |
Allfällige Adressänderungen sind der Bibliothek sofort zu melden. Falls Bücher ins Ausland mitgenommen werden, können diese per Post eingeschrieben zurückgesandt werden. |
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